Überprüfung elektrischer Anlagen - E-Check
Wir überprüfen Ihre Anlage nach Mängel und gültigem Sicherheitsstandard bzw. gültiger Norm (E8001-6-61/62/62)
Folgende Überprüfungen führen wie im Privaten sowie im Gewerblichen Bereich durch:
· Erstprüfung (ÖVE/ÖNORM E8001-6-61)
Erstprüfung ÖVE/ÖNORM E8001-6-61 ist bei Abschluss der Errichtung der Elektroinstallation durchzuführen.
· Außerordentliche Prüfung (ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)
Wenn bei einer bestehenden Anlage noch kein Anlagenbuch vorhanden ist, muss diese durch eine „außerordentliche Prüfung“ überprüft und das Ergebnis in einem Anlagenbuch dokumentiert werden.
· Wiederkehrende Prüfungen (ÖVE/ÖNORM E8001-6-62)
Der Betreiber der Anlage ist verprlichtet Prüfungen an der Elektroinstallation durchzuführen. Die Prüffristen sind:
Alle 10 Jahre in Büros, Häusern, Wohnungen
Alle 1-5 Jahre in Betrieben je nach Beanspruchung und Betriebsanlagengenehmigung
Mieterwechsel: Vermieter sind seit 2010 verpflichtet sicher zu stellen, dass die elektrische Anlage den Bestimmungen des Elektrotechnikgesetz ETG 1992 entspricht.
· Anlagenbuch und Prüfbefund (ÖVE/ÖNORM E8001-6-63)
Das Anlagenbuch ist eine Sammlung von Anlagendokumentationen und Prüfprotokollen der elektrischen Anlage. Im Anlagenbuch sind Schaltpläne sowie sämtliche Prüfprotokolle gesammelt.